Montag, 31. März 2014

Suchtbedingte Pflegebedürftigkeit

Hartmut war kein Kind von Traurigkeit. Sein ganzes Leben lang hat er Partys gefeiert und auch illegale Drogen genommen. Jetzt ist er 62 Jahre alt und wenn man das nicht weiß, könnte man ihn auch für einen Senior weit über 70 halten. Hartmut wirkt gebrechlich und braucht besondere Pflege. Er ist suchtkrank. Seine Verwandten fühlen sich der Aufgabe nicht gewachsen und glauben, dass er in einem Altenheim besser aufgehoben wäre. Anfragen an Senioren und Pflegeheime, für Menschen wie Hartmut, gibt es inzwischen immer häufiger. „Vor allem durch den Konsum illegaler Drogen sind viele Erkrankte schon im Alter von 50 Jahren pflegebedürftig, da sie körperlich quasi vorgealtert sind“, sagt Ute Kaber, Sprecherin der Untergruppe Sucht der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Krefeld.


Gründe für die steigende Tendenz gibt es einige. Zum einem die längere Lebensdauer von Suchtkranken, die demografische Entwicklung,  und damit einhergehend, dass viele der älteren Menschen immer häufiger zur Flasche greifen. Oft durch Trauer um ihren Partner und Einsamkeit. Andere fangen im hohen Alter noch an zu trinken, weil sie ihren Job nicht mehr ausüben können und sich nicht mehr gebraucht fühlen. Bei chronischem Alkoholismus kann das Korsakow-Syndrom auftreten. Betroffene leiden an einer teilweisen oder vollständigen Amnesie, alle Inhalte aus der Vergangenheit werden im Gehirn gelöscht.

Man unterscheidet also: Senioren mit einer Sucht und suchtbedingt pflegebedürftige ältere Menschen. Für das Pflegepersonal ist beides eine Herausforderung. Es mangelt oft an Wissen über die Behandlung der suchtkranken Heimbewohner. Laut Kaber erhöht sich beispielsweise die Sturzhäufigkeit durch den Drogenkonsum: „Ärzte und Pflegepersonal müssen deshalb für die Suchtproblematik sensibilisiert werden“. In vielen Fällen erkennen Ärzte oder Pfleger die Krankheit nicht einmal, weil sich die Symptome so schwer von altersbedingten Symptomen unterscheiden lassen. Doch die richtige Versorgung der Suchtkranken ist zumindest schon in einzelnen Einrichtungen gewährleistet. Einige Seniorenheime verfügen mittlerweile über spezielle Suchtstationen. Das Pflegepersonal ist geschult, verwaltet das Bargeld der Heimbewohner und gibt Tabletten und Alkohol in dosierten Mengen heraus. Die Pflegekräfte sind darauf vorbereitet, dass das kein leichter Job ist. Täglich gibt es Diskussionen um jeden Schluck. Und dann gilt es die richtige Entscheidung zu treffen. Manchmal nur für den Moment. Das Thema Sucht im Alter ist ein wachsendes Problem. Die Aufklärung darüber nimmt langsam zu.

Näheres zum Korsakow-Syndrom und weitere Infos rund ums Thema  Pflege im Alter erfahren Sie in unserem Glossar:  http://www.seniorplace.de/glossar/korsakow-syndrom.html                              
(pt)

Donnerstag, 27. März 2014

Trickbetrug an Senioren- Nicht mit uns!

Er taucht quasi aus dem nichts auf. „Sie haben einen Fleck auf der Jacke“, hört man den Fremden noch sagen. Er zückt ein Taschentuch, fängt an auf dem Stoff zu reiben, verwickelt sein Gegenüber in ein Gespräch und ist dann wieder verschwunden. Und mit ihm der Geldbeutel aus der Jackentasche.
Oder: Es klingelt an der Tür. Es ist eine junge Frau, die völlig aufgelöst wirkt und irgendwas von "schwanger" murmelt, und dass sie dringend auf die Toilette muss und hofft, dass sie das Kind nicht verliert. Später ist mit ihr der Familienschmuck verschwunden.

So oder so ähnlich gehen Trickbetrüger vor. Vor allem bei älteren Menschen. Konkrete Zahlen hat die Polizei nicht, weil die Straftaten nicht nach Opferalter erfasst werden, aber Polizeisprecher Peter Elke etwa, von der Polizei Essen, schätzt, dass „deutlich mehr als 90 Prozent der Opfer ältere Leute sind.“ Und: „Trickbetrug hat deutlich zugenommen,“ sagt Elke. Senioren seien schneller bereit „ihr letztes Hemd zu geben.“ Darum kann der fast schon klassische ´Schockanruf ` auch so gut funktionieren: Der Täter ruft an und gibt sich als Arzt in einem Krankenhaus aus. Er sagt, das Enkelkind sei verunglückt und brauche sofort ein teures Medikament. Das Geld soll die ´ältere Dame` sofort überweisen.

Die Betrüger nutzen die Hilfsbereitschaft der Senioren schamlos aus. Und obwohl die Polizei regelmäßig vor solchen Tricks warnt, scheinen diese Warnungen nicht wirklich anzukommen. Daher sollen, laut Polizei, jetzt die ´echten`Enkel helfen. Denn häufig fühlen sich Senioren von ihren eigenen Kindern bevormundet, wenn die mit Tipps und Ratschlägen kommen. Die Enkelbeziehung funktioniert meistens auf einer anderern Ebene. „Die Enkel sollen mit ihren Großeltern sprechen, sie vor den Tätern und Tricks warnen,“ z.B. wenn man bemerkt, dass ein Fremder oder eine Femde aus dem nichts auftaucht und einen in ein Gespräch verwickeln will, dann sollte man auf Distanz gehen und das Gespräch abbrechen. Bei dem Trick mit der Jacke etwa, erstmal in´s nächste Geschäft gehen und dann nachschauen, ob da wirklich ein Fleck ist. Auch bei Unbekannten an der Tür gilt: erstmal misstrauisch sein. Wenn sich jemand z.
B. mit „von den Wasserwerken“ vorstellt, am besten Dienstausweis zeigen lassen oder gleich bei den Stadtwerken anrufen. Es kann auch helfen einen Nachbarn anzusprechen. Dann sind die Täter meistens schon weg.

Im Grunde gilt, wenn man ein schlechtes Bauchgefühl hat, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen und mit ihr Rücksprache zu halten. Wer keine Vertrauensperson hat, kann sich auch bei der Seniorenberatung der jeweiligen Stadt melden. Sollte der Verdacht einer Straftat nahe liegen, können sich Senioren auch sofort an die Polizei wenden. Auch über die 110. Das wird nicht als Missbrauch der Notrufnummer gewertet. Zur Vorbeugung gibt es bei jeder Polizeidienststelle aber auch
Sicherheitsbroschüren. Zudem besteht die Möglichkeit, sich persönlich zu Hause über
mögliche Sicherheitsmaßnahmen von Beamten beraten zu lassen.

(pt)

Montag, 24. März 2014

"Der Hundertjährige der ... verschwand" – ab jetzt im Kino!

Das Fenster öffnen und einfach aussteigen! Raus aus dem Alltäglichen, auf und davon von dem was einen erwartet. Man muss nicht im Altersheim wohnen, um flüchten zu wollen. Den Impuls hat jeder... Nur dass Jonas Jonasson die Hauptfigur seines Romans eben aus dem Fenster flüchten lässt. "Allan Karlson" ist "Der Hundertjährige der aus dem Fenster springt", nach dem gleichnamigen Roman. 

Der greise Senior Allan will vor seiner großen offiziellen Geburtstagsfeier flüchten. Er hat keine Lust auf den ganzen Trubel um seine Person, was man bei so einem runden Geburtstag und den vielleicht auch vielen unerwünschten Gästen gut verstehen kann. Als der geflüchtete Allan auf einem Busbahnhof ankommt, bittet ihn ein junger Mann auf sein Gepäck aufzupassen. Spontan steigt Allan mit dessen Rollkoffer in den nächsten Bus. Er steigt irgendwo aus und trifft auf einen siebzigjährigen Gelegenheitsdieb. Die beiden freunden sich schnell an. Doch irgendwann taucht der junge Mann vom Busbahnhof wieder auf und will seinen Koffer zurück. Es stellt sich heraus, dass er Mitglied einer kriminellen Motorradbande ist. Es gelingt Allan und seinem neuen Freund den Jungen im letzten Augenblick zu überwältigen. Sie sperren ihn in einen Kühlraum und finden in dem Koffer fünfzig Millionen schwedische Kronen. Die beiden Alten beschließen, sich mit dem Geld aus dem Staub zu machen. 

Parallel wird das Leben des hundertjährigen Allan erzählt, unter anderem war er Spion bei der CIA. Kurz bevor er ins Altenheim kam, hat ein Fuchs seinen Kater getötet. Allans Rache ist so verrückt wie das ganze Buch. In der schrägen Geschichte tauchen noch eine entflohene Elefantendame und eine geheimnisvolle Grazie auf. 

In Deutschland ist das Buch 2011 erschienen und ist seitdem auf der Spiegel-Bestsellerliste. Jetzt startet der Film zu dem Buch in den Kinos. In Schweden hatte der Film den erfolgreichsten Start aller Zeiten. Manches ist vielleicht vorhersehbar - das Schöne bei diesem Roadmovie jedoch ist, sich vorzustellen, was auch mit Hundert noch möglich sein könnte.

Trailer: http://www.kino.de/kinofilm/der-hundertjaehrige-der-aus-dem-fenster-stieg-und-verschwand/150204#
(pt)

Dienstag, 11. März 2014

20 Jahre jung: Pflegeversicherung feiert Geburtstag

Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 in Deutschland eingeführt, um sicherzustellen, dass Menschen im Falle der Pflegebedürftigkeit sich die notwendige Pflege leisten können. Dennoch sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu gering, als dass sie die Heimkosten der vollstationären Pflege komplett abdecken könnten. 


















Abhängig von Pflegebedürftigkeit, Bundesland und Trägerschaft kostet ein Pflegeplatz zwischen 2.400,- und 3.400 Euro. Mit einer Pflegezusatzversicherung können die Kosten ausgeglichen werden. Und wer sich früh für eine staatliche geförderte Pflegezusatzversicherung entscheidet, spart bei den Beiträgen. 

Erfahren Sie mehr unter:
http://www.seniorplace.de/glossar/pflegezusatzversicherung.html

Montag, 10. März 2014

Ab jetzt ein Pflegefall - was nun?

„Mutti ist nicht mehr dieselbe. Sie verwechselt mich jetzt öfter mit Petra, meiner Schwester, - die bereits als Kind gestorben ist. Sie vergisst sich morgens anzuziehen und ihr Haar, auf das sie sonst immer so geachtet hat,  hängt jetzt schlaff und strähnig an ihr herunter. Noch schlimmer ist jetzt manchmal ihr Geruch, - und dass sie sich offensichtlich nach dem Toilettengang nicht mehr die Hände wäscht. Es tut mir weh sie so zu sehen. Sie, die immer so unabhängig war. Es ist soweit, - ich denke sie braucht jetzt Hilfe.“ erzählt Sabine, Tochter der 80-jährigen Ilona.
Ein ganz schöner Brocken für einen Angehörigen, wenn plötzlich klar wird, dass die Mutter, der Vater, jetzt nicht mehr ohne Hilfe leben kann.  Jetzt heißt es: darüber reden. Und zwar gemeinsam, auch wenn es schwer fällt, mit den eigenen Eltern über deren geistigen und körperlichen Verfall zu sprechen.
Angehörige wie Sabine befinden sich meistens in einem Zwiespalt. Sie müssen abwägen zwischen     dem eigenen Anspruch, ihren Grenzen und ihrer Belastbarkeit und den Erwartungen, die sie in Bezug auf die Pflege ihres Elternteils haben. Wichtig ist: Die Wünsche und Bedürfnisse des pflegebedürftigen Familienangehörigen ernst nehmen und nie über deren Köpfe hinweg entscheiden.

Nach dem ersten klärenden Gespräch mit Mutter oder Vater , sollte zunächst die Pflegestufe beantragt werden. Welcher Bedarf an Pflege besteht, prüfen Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK. Durch einen Hausbesuch wird festgestellt, wie viel Zeit pro Tag der Angehörige täglich aufbringen muss, um dem betroffenen Elternteil durch den Alltag zu helfen.
Sind täglich über drei Stunden Hilfe nötig, - und entfallen davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege, würde dem Antragsteller z.B. Pflegestufe zwei zuerkannt und die dafür entsprechenden finanziellen Leistungen. Jetzt gilt es zu klären, welche Wohnform in Zukunft für den Pflegebedürftigen in Frage kommt. Grundsätzlich gibt es die Wahl zwischen drei Möglichkeiten. Zum einen: den ambulanten Pflegedienst, - der bei der Grundpflege in den „vertrauten vier Wänden“ professionell hilft.

Wenn pflegende Angehörige tagsüber oder nachts verhindert sind, gibt es die Betreuungsmöglichkeit in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Eine Kombination aus häuslicher und stationärer Pflege.  Wohnform drei wäre die vollstationäre Pflegeeinrichtung: das pflegebedürftige Elternteil wohnt in einem Senioren-und Pflegeheim und bekommt rund um die Uhr die notwendige professionelle Betreuung. Sabine hat Angst vor der neuen Situation, - und vor allem, dass sie den Anforderungen der Pflege ihrer eigenen Mutter nicht gewachsen ist. Sie weiß von Freunden, dass es durch die Pflege der eigenen Eltern zu Hause zu großen Spannungen,  zu Depression und Burn-out bei den Angehörigen kommen kann. Sie hat offen und ehrlich über ihre Bedenken mit ihrer Mutter Ilona gesprochen. Zunächst will Sabine ihrer Mutter ein Zimmer bei sich zurecht machen und ein gemeinsames Wohnen mit Hilfe des ambulanten Pflegedienstes probieren. Aber sollte die Belastung zu groß werden, hat Ilona schon zugestimmt, dass sie auch bereit ist, in das in der nähe gelegene Seniorenwohnheim zu ziehen.

Auf unseren Ratgeberseiten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema - vom Gespräch mit den Eltern, der Beantragung der Pflegestufe, bis hin zu den möglichen Wohnformen: http://www.seniorplace.de/elterngespraech.html
(pt)

Dienstag, 4. März 2014

Altersdiskriminierung - typisch deutsch?

Wer in der Straßenbahn oder im Bus einen Platz angeboten bekommt, weil er älter ist, nimmt diese Geste vermutlich dankend an und erkennt darin vielleicht etwas wohlerzogenes und höfliches. Doch das ist nur ein kleiner Trost im Hinblick auf den Alltag in einer Gesellschaft, in der Menschen wegen ihres Alters benachteiligt werden. Die immer wieder zu Tage tretenden Fälle von Diskriminierung aufgrund von Lebensjahren, empörten eine Kölner Journalistin schließlich so sehr, dass sie, zusammen mit anderen,  schon 1999 das  „Büro gegen Altersdiskriminierung“ gründete. Mittlerweile ist das Ganze zwar nicht mehr ein Verein, sondern eine Initiative, aber es ist immer noch dieselbe Journalistin, Hanne Schweitzer, die sich für Gerechtigkeit gegenüber älteren Menschen in vielen Bereichen einsetzt.

Schweitzer hält die Altersdiskriminierung sogar für etwas typisch deutsches: „weil hier besonders oft Chancen, Leistungen, Lebensbedingungen und der Zugang zu Waren und Dienstleistungen an das Alter gekoppelt werden. Das ist in anderen Ländern nicht so stark“, sagt sie. Ein Dorn im Auge sind ihr die privaten Versicherungen, bei denen die Prämienhöhe immer häufiger vom Lebensalter abhängt: KFZ- Versicherungen etwa, bei denen bekanntermaßen unter 24-jährige, begründet durch die hohe Unfallwahrscheinlichkeit, mehr bezahlen müssen, aber auch die über 60-jährigen einen höheren Beitrag leisten, ganz ohne Unfall und ohne nachweisliche Statistiken. Besonders im Bereich der Versicherungswirtschaft kämpft Hanne Schweitzer gerade für  das Offenlegen von entsprechenden und damit nachweisbaren Unfallstatistiken, die höhere Prämien rechtfertigen.

Doch die Hauptarbeit des „Büros für Altersdiskriminierung“ besteht darin, alltägliche Fälle von altersbedingter Benachteilung zu publizieren, um die Gesellschaft langsam zum umdenken zu bewegen. „Die Menschen sollen merken: Ich bin nicht alleine mit meinem Problem.“ Obwohl 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz das AGG, in Deutschland eingeführt wurde, haben Schweitzer und die anderen ehrenamtlichen Mitarbeiter auch immer noch mit Diskriminierungsfällen im Arbeitsbereich zu tun. „Wir erhalten Faxe, Mails, Anrufe, die belegen, dass Arbeitsuchende eigentlich nie das richtige Alter haben: Leute über 50 schreiben 300 Bewerbungen ohne Erfolg.“ Und es ist kein Geheimnis, dass es für über 60-jährige fast unmöglich ist, noch einmal den Job zu wechseln, geschweige denn überhaupt noch mal Arbeit zu finden.

Die kämpferische Journalistin Schweitzer würde gerne mehr als nur eine Vorschrift des AGG streichen oder ändern: „Ich würde § 10 Absatz 5 AGG streichen. Er betoniert das Zwangsrentenalter. Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen. Selbständige können das schließlich auch!“ Und hier scheint Hanne Schweitzers Vermutung vom „typisch Deutschen“ im Umgang mit Alter ins Schwarze zu treffen: In einigen anderen europäischen Ländern gibt es diese Regelung in dieser „betonierten“ Form nicht:  In den USA etwa wurde das Zwangsrentenalter schon 1984 abgeschafft und auch in Australien gibt es keinen geregelten Zwang, den Beruf niederzulegen.

Bis ältere Menschen  in der Gesellschaft nicht mehr benachteiligt werden, wird es wahrscheinlich noch etliche verkrustete Regelungen und Gedanken zum Thema Alter aufzubrechen geben. Hanne Schweitzer und die anderen ehrenamtlichen Mitarbeiter arbeiten im Kölner Büro täglich an diesem Ziel. Sie beraten selbst übrigens nicht, leiten aber jeden, der sich aufgrund seines Alters diskriminiert fühlt, an die entsprechende Stelle weiter, z.B. die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder andere Initiativen.

Weitere Informationen unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html
(pt)

Montag, 24. Februar 2014

Zu alt für einen Kredit?

Eleonore ist 72, fühlt sich immer noch recht fit und hat in ihrem Alter natürlich schon so einiges erlebt und gesehen. Aber nach dem Gespräch heute, mit einem Berater bei ihrer Hausbank, muss sie sich erst mal hinsetzen. „Zu alt für einen Kredit“, hat der junge Herr im Anzug ihr vor einer halben Stunde knallhart in`s Gesicht gesagt. Dabei wollte die Rentnerin nur einen neuen Kühlschrank bezahlen und dafür einen Kredit in Höhe von 700 Euro aufnehmen. In drei Monatsraten hätte sie das Darlehen abbezahlen  können, so ihre eigne Kalkulation. Eleonore wird sich das Geld jetzt von ihrer Schwester leihen.
Ein Kühlschrank gehört immerhin nicht zu den unmöglichen Finanzierungen. Allerdings, wenn die Banken  da schon einen Kredit ablehnen, wie soll dann erst ein selbstbestimmtes Alltagsleben durch altersgerechten Wohnungsumbau finanziert werden?  Viele Senioren und ihre Familien können sich den Umbau nicht leisten. Und die Hausbank?  Drückt leider nicht wirklich ein Auge zu. Und das, obwohl ältere Kunden nachweislich weniger Probleme mit der Kreditrückzahlung haben. Es droht keine Arbeitslosigkeit, - im Gegenteil, die Rente kommt regelmäßig. Außerdem sind oftmals Sicherheiten vorhanden. Und trotzdem gelten ältere Menschen als weniger kreditwürdig.
Für die Geldhäuser haben Senioren so was wie eine Bonität mit Verfallsdatum. So genau sagt das keine Bank, aber die Befürchtung, dass der Kunde verstirbt, ehe er seine Schulden zurückzahlen kann, scheint allgegenwärtig. Doch sobald sich Banken quer stellen, sollen Senioren klare Grenzen ziehen und "keinesfalls ihr gesamtes Vermögen in die Finanzierung stecken, selbst wenn die Institute das verlangen", rät Experte Max Herbst aus Frankfurt am Main. Viel Eigenkapital verringere zwar die monatliche Belastung. "Aber was geschieht, wenn Geld für Kuren oder Krankenhausaufenthalt nötig ist", meint Herbst.
Die Hindernisse sind groß, und doch gibt es verschiedene Möglichkeiten die Mittel für einen altersgerechten Umbau zu bekommen oder aufzustocken. Zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Mit ihr ist der größte Kredit für „altersgerechten Umbau“ möglich. Wer die Umbaumaßnahmen glaubwürdig darlegen kann, kann auf ein Darlehen bis zu 50.000,- Euro hoffen. Eine weitere Hilfe können die Pflegekassen sein, zumindest wenn es um eine Förderung geht. Für wen eine Pflegestufe eingetragen ist, der kann bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss für das barrierefreie Zuhause beantragen. Der Höchstsatz beträgt 2.557,- Euro. Wichtig zu wissen, ist vor allem, dass man die Förderung beantragen muss, bevor mit den Umbauarbeiten begonnen wird.
Es empfiehlt sich in jedem Fall die Meinung eines Sachverständigen einzuholen, der sich die betreffenden Wohnräume anguckt und berät. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, zu diesem Thema Auskunft zu geben. Ausführlichere Informationen zu der Finanzierung von barrierefreiem Wohnen finden Sie bei der Seniorplace-Ratgeberseite unter http://www.seniorplace.de/barrierefreies-wohnen.html.
(pt)